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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Grundbedingungen 

 

§ 1 Allgemeines

1.
Diese Grundbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über Leistungen, einschließlich etwaiger Beratungen, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung ohne ausdrückliche in Bezugnahme. Sie werden ergänzt durch Zusatzbedingungen für unsere Leistungen:
• Software as a Service (SaaS)
• Platform as a Service (PaaS).
Die speziellen Zusatzbedingungen gehen im Zweifel diesen Grundbedingungen vor.

2.
Andere Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, soweit schriftlich vereinbart. Bezugnahmen des Kunden auf seine Bedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Mündliche Zusagen und Abreden sind erst mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.

3.
Unsere Angebote verstehen sich als freibleibende Aufforderung zum Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.

4.
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abtreten.

5.
Sofern nichts anderes bestimmt wird, gelten für technische Begriffe, Bezeichnungen, Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder Ähnliches die jeweiligen zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden DIN-, ISO- oder VDE-Normen, RFC (Request for Comments) der Internet Engineering Task Force und Spezifikationen des World Wide Web Consortiums (W3C) als vereinbart. Wird eine dieser Normen und Empfehlungen nach Vertragsabschluss, aber vor Vertragserfüllung geändert, so bleibt diese Vereinbarung gleichwohl unverändert wirksam. Wir sind jedoch frei, die Anforderungen der neuen Norm zu berücksichtigen und uns im Zweifel darauf zu berufen.

6.
Soweit neben diesen Allgemeinen ­Geschäftsbedingungen weitere Vertragsdokumente zwischen den Parteien in Text- oder Schriftform vereinbart wurden, gehen die dortigen Regelungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruchs­falle vor.

 

§ 2 Preise

1.
Maßgeblich sind die bei Bestellung geltenden Konditionen und Preislisten.

2.
Preise gelten nur bei schriftlicher Bestätigung als Festpreise und verstehen sich zzgl. der bei Leistung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.
Steigen nach Vertragsschluss durch uns nicht beeinflussbare Kosten wie Kommunikationsentgelte um mehr als 10 %, können wir für Leistungen mit Fälligkeit später als vier Monate nach Vertragsschluss die Preise auf den Tag der Leistungserbringung entsprechend erhöhen.

 

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung unserer Leistungen notwendigen Informationen vollständig und zutreffend beizustellen und insbesondere den von ihm gewünschten Leistungsumfang zu spezifizieren. Werden Teile der Vorgaben vom Kunden nicht ausreichend spezifiziert, wird Blackbit digital Commerce eine funktionierende Lösung erstellen, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Änderungswünsche sind kostenpflichtige Autorenkorrekturen.

2.
Sofern der Kunde Blackbit Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Blackbit von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Blackbit ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Blackbit wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

3.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) vollständig und korrekt mitzuteilen. Soweit unsere Leistungen einen Zugang zur IT des Kunden erfordern, hat dieser den ungehinderten Zugang sicherzustellen, dies im Regelfall durch unmittelbare Zugriffsmöglichkeit mittels Fernzugriff. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

4.
Bei Leistungserbringung hat der Kunde auf unsere Anforderung qualifizierte Mitarbeiter beizustellen. Verfügen die beigestellten Mitarbeiter unserer Ansicht nach nicht über eine ausreichende Qualifikation, so können wir den Austausch der Mitarbeiter innerhalb angemessener Frist fordern.

5.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Datenbestände vor Probeläufen oder sonstigen Eingriffen in sein Datensystem in geeigneter Form zu sichern oder für Probeläufe von seinen Netzwerken isolierte Systeme zur Verfügung zu stellen. Er hat uns auf eventuell nicht erfolgte Datensicherungen oder sonstige Gefährdungen von Datenbeständen hinzuweisen. Verletzt der Kunde diese Pflicht, haften wir für daraus entstehende Datenverluste nicht.

6.
Der Kunde ist hinsichtlich seiner Pflichten zur Vorleistung verpflichtet. Erbringt er seine Verpflichtungen innerhalb angemessener Frist nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten und bis zum Rücktritt erbrachte Leistungen zu der vereinbarten Vergütung anteilig abrechnen. Weitere, gesetzliche Rechte bleiben davon unberührt. Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Blackbit rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Blackbit nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

7.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Passwörter der ihm zur Verfügung gestellten Zugänge sorgfältig und vor den Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Der Kunde haftet gegenüber Blackbit für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten.

8.
Durch unzureichende Erfüllung dieser Pflichten verursachter Mehraufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche, Funktionsanpassungen und Designanpassungen durch fehlerhafte und unvollständige Vorgaben) geht zulasten des Kunden. Dies wird allem Anschein nach vermutet, wenn wir einen höheren als den angebotenen Aufwand nachweisen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Blackbit gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

9.
Auf Daten, die besonderer Vertraulichkeit unterliegen, hat der Kunde hinzuweisen. Von etwaigen Inanspruchnahmen Dritter stellt er uns frei, sofern kein vorheriger Hinweis erfolgt ist.

10.
Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Blackbit zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen

11.
Der Kunde stellt die Blackbit digital Commerce GmbH von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

 

§ 4 Leistungserbringung

1.
Wir sind jederzeit befugt, unsere Leistung durch Dritte erbringen zu lassen.

 

§ 5 Gefahrübergang; Liefertermine

1.
Erfolgt die Übermittlung unserer Arbeitsergebnisse zu einem anderen als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, ­sobald wir die Arbeitsergebnisse in verkörperter Form an Versandpersonen übergeben oder diese in elektronischer Form für die Übertragung durch ein Datenübertragungsnetz bereitgestellt haben.

2.
Lieferzeiten gelten nur dann als ­Termine im Sinne des Fixhandelskaufs, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt sind.

3.
Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und -fristen berechtigt den Kunden zur ­Geltendmachung ihm zustehender Rechte erst, nachdem er uns eine angemessene, mindestens 15 Werktage betragende Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, dies ist gesetzlich entbehrlich.

4.
Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch unvorhergesehene Umstände gehindert, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbar waren, verlängert sich die Lieferfrist um die Zeitdauer der Behinderung. Dies gilt auch bei Arbeitskämpfen, Störungen im eigenen Betriebsablauf, Störungen im Betriebsablauf von Dritten einschließlich Netzwerkbetreibern (soweit eine Ersatzbeschaffung nicht zuzumuten ist) und Störungen durch Maßnahmen der öffentlichen Hand.

5.
Wir sind zur Teillieferung berechtigt, ­soweit dies den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

6.
Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von Blackbit spätestens mit Nutzung durch den Kunden als ­abgenommen.

 

§ 6 Zahlung

1.
Für jede Leistung, auch eine Teilleistung, erstellen wir eine Rechnung. Soweit es die Zusatzbedingungen vorsehen, ist der Kunde zur Vorauszahlung verpflichtet.

2.
Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und zu zahlen.

3.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in Bezug auf eine mängelbehaftete Leistung geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis mit der Blackbit digital Commerce GmbH beruht.

4.
Bei Zahlungsverzug, rückständigen Verzugszinsen oder wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden nach Vertragsabschluss dürfen wir Vorkasse für weitere Leistungen verlangen, alle offenen Rechnungen sofort fällig stellen.

5.
Die Berechnung der Verzugszinsen erfolgt gem. § 288 BGB.

6.
Für jede Mahnung berechnen wir eine Gebühr von 10,00 €. Weitere Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich der anwaltlichen Mahnung trägt der Kunde.

7.
Die Aufrechnung ist nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1.
Soweit bei der Leistungserbringung Software endgültig überlassen wird, behalten wir uns das Eigentum sowie sämtliche sonstige Rechte an der Software bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung, einschließlich eventueller Neben­forderungen aus dem Vertrag – bei Kaufleuten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung resultierender Forderungen – vor.

2.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Software berechtigt. Zur Ausübung dieses Rechtes ist es uns erlaubt, Geschäftsräume des Kunden zu den üblichen Geschäftszeiten zu betreten und Einblick in die beim Kunden vorhandenen Datenspeicher zu nehmen. Der Rücktritt vom Vertrag gilt dabei als erklärt, wenn wir die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Software herausverlangen. Mit Eingang des Herausgabeverlangens, spätestens jedoch drei Tage nach Absendung, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich sämtliche Kopien der Software zu vernichten, uns verkörperte Software zu übermitteln und die Vernichtung der Kopien an Eides statt zu versichern.

3.
Dem Kunden ist es vor Übergang des Eigentums sowie sonstiger Rechte gemäß Nr. 1 untersagt, die Software zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Ferner trifft ihn eine sofortige schriftliche Mitteilungspflicht uns gegenüber, wenn Dritte auf die Software zugreifen wollen. Dabei sind uns alle notwendigen Unterlagen, insbesondere eine Ablichtung des Pfändungsprotokolls für eine Intervention, zu übergeben. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die aus einem solchen Zugriff resultieren, insbesondere für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Vollstreckungsgegenklage (§ 771 ZPO), soweit Dritte diese Kosten nicht ausgleichen können.

4.
Solange der Kunde sich nicht in Verzug befindet, darf er Software weiter veräußern, wenn und soweit die ihm erteilte Lizenz dies gestattet. Im Falle der Veräußerung der Software obschon er sich im Verzug befindet, tritt er sämtliche ihm daraus entstehende Forderungen (einschl. MwSt.) an uns ab.

5.
Der Kunde bleibt treuhänderisch zum Forderungseinzug ermächtigt, wovon jedoch unsere Befugnis selbst einzuziehen unberührt bleibt.

6.
Möchten wir selbst einziehen, hat der Kunde die zur Einziehung der Forderung erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere seine Schuldner zu benennen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie die erfolgte Abtretung bekanntzugeben.

7.
Mit Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.

 

§ 8 Haftung

1.
Blackbit haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Blackbit fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Blackbit nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Blackbit ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Blackbit für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

2.
Der Kunde stellt Blackbit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Blackbit aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

 

§ 9 Modellschutz

1.
Der Kunde darf ihm überlassene Software nicht nachahmen oder nachahmen lassen und Nachahmungen vertreiben; dies gilt auch, soweit § 69a UrhG nicht greift. Im Fall der Zuwiderhandlung stehen uns als Konventionalstrafe 100 % der vereinbarten Diensleistungsvergütung zu (nach der zum Verstoßzeitpunkt geltenden Preisliste). Ein weiterer Schadenersatzanspruch bleibt davon unberührt; eine Anrechnung findet statt.

 

§ 10 Datenschutz

1.
Die Blackbit digital Commerce GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass die Blackbit digital Commerce GmbH, die auf den Servern abgelegten Daten jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.

2.
Die Blackbit digital Commerce GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, soweit dies zu administrativen Zwecken notwendig ist. Hierbei werden die daraus folgenden Anforderungen des BDSG und des TDDSG berücksichtigt..

 

§ 11 Rechteeinräumung, Eigen­werbung und Erwähnungsrecht

1.
Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt Blackbit dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können vertraglich vereinbart werden.

2.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Blackbit ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Blackbit dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

3.
Ferner ist Blackbit berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Blackbit erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

4.
Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, kann Blackbit verlangen, dass auf von Ihm erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

 

§ 12 Vertraulichkeit

1.
Die Parteien sind zu jeder Zeit, sowohl während der Vertragslaufzeit als auch für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach ihrer Beendigung, verpflichtet. alle vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und diese nicht für eigene Zwecke zu verwenden, sowiet dies nicht ausdrücklich gestattet ist.

2.
Die Parteien werden die Offenlegung vertraulicher Informationen auf ihre Nutzer, Angestellten, Bevollmächtigten, juristischen Partner, Berater oder professionellen Berater („Vertreter“) beschränken, die Zugang zu diesen vertraulichen Informationen haben müssen und verbindlichen Nutzungs- und Offenlegungsbeschränkungen unterliegen, die mindestens so schützend sind wie die hier dargelegten. Die empfangende Vertragspartei ist für alle Handlungen oder Unterlassungen dieser Vertreter verantwortlich, die, wenn sie von der empfangenden Vertragspartei begangen würden, einen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellen würden. Die empfangende Vertragspartei unterrichtet die offenlegende Vertragspartei über jeden tatsächlichen oder vermuteten Verstoß gegen diesen Abschnitt über die Vertraulichkeit.

3.
Soweit eine der Parteien aufgrund behördlicher Anordnung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen verpflichtet ist, bemüht sie sich, die Offenlegung zu begrenzen und eine vertrauliche Behandlung oder eine Schutzanordnung zu erwirken. Zudem informiert die offenlegende Partei die jeweils andere Partei unverzüglich über die Verpflichtung zur Offenlegung (soweit dies gesetzlich zulässig ist).

 

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

1.
Erfüllungsort für sämtlicher Leistungen ist unser Geschäftssitz.

2.
Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand Göttingen vereinbart.

3.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).

 

§ 14 Wirksamkeit der Bestimmungen

1.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Grundbedingungen sowie der Zusatzbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln dieser Grundbedingungen sowie der Zusatzbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde.

2.
Blackbit ist berechtigt, allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich der Zusatzbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Blackbit ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

 

Zusatzbedingungen: Webapps, Software as a Service (SaaS)

 

§ 1 Vertragsschluss

1.
Mit der Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Black Digital Commerce GmbH (im Folgenden: Provider) kommt noch kein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Provider zustande. Die Zustimmung stellt ein Angebot an den Provider zum Abschluss des nachfolgenden Vertrages dar. Die Annahme erfolgt durch erfolgreiche Durchführung des Zahlungsvorganges des Kunden, Bestätigung des Vertragsschlusses in Textform durch uns oder Bereitstellung des Dienstes. Eine von uns automatisiert versandte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt, ist keine Annahme des Angebotes des Kunden auf Abschluss eines Vertrages.

Der Kunde garantiert mit der Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er zum Abschluss dieser Vereinbarung befugt ist und der Abschluss des Abonnements im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt. Die allgemeinen Geschäfts­bedingungen sowie diese Zusatz­bedingungen regeln das vom Kunden abgeschlossene Abonnement über die Nutzung einer Web-Anwendung (nachfolgend: „Software“).

 

§ 2 Vertragsgegenstand

1.
Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software im Unternehmen des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Providers.

 

§ 3 Leistungen des Providers; ­Software und Speicherplatz

1.
Der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten vom Provider geprüften Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriffs durch einen Browser nach Prüfung und Freigabe durch den Provider.

2.
Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus https://www.blackbit-hosting.io in ­Ergänzung zu diesem Vertrag.

3.
Der Provider wird dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form Zugangsdaten für den Administrationszugang übermitteln.

4.
Der Provider übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss in elektronischer Form eine Benutzerdokumentation. Die Benutzerdokumentation ist zudem während der Nutzung der Software jederzeit einsehbar und kann in einem gängigen Format heruntergeladen werden.

5.
Der Provider kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Provider wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

6.
Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider nicht.

7.
Der Provider wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren.

8.
Der Provider stellt dem Kunden zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der Software Speicherplatz auf seinen Servern bis zu einem Umfang von 100 GB zur Verfügung. Der Provider wird für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der Software sorgen. Der Kunde kann nach Bedarf das Speicherplatzvolumen gemäß den unter https://www.blackbit-hosting.io/de/preise genannten Konditionen erweitern oder reduzieren.

9.
Der Provider wird dem Stand der ­Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden vornehmen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.

10.
Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Providers abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.

 

§ 4 Nutzungsumfang und -rechte

1.
Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

2.
Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriffs über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.

3.
Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet.

 

§ 5 Support

1.
Der Provider richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website des Providers angegebene Support-Hotline zu den dort angegebenen Zeiten per E-Mail gestellt werden. Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

 

§ 6 Service Levels; Störungs­behebung

1.
Der Provider gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99 % im Monat am Übergabepunkt. Diese wird mit Hilfe des Monitoring-System des Providers festgestellt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Providers.

2.
Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten, Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit sowie Zeiten der Störung aufgrund höherer Gewalt oder des Verschuldens Dritter gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.

3.
Der Kunde hat Störungen unverzüglich an den Blackbit Helpdesk unter
https://help.blackbit.com/de/kb-tickets/new oder per E-Mail an hilfe@blackbit.de zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).

4.
Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird der Provider auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 4 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er dem Kunde hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.

5.
Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 12 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben ­(Behebungszeit).

6.
Die vorstehend genannten Behebungszeiten gelten, soweit nicht durch einen individuellen Service- und Supportvertrag etwas anderes geregelt ist.

7.
Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Providers.

 

§ 7 Pflichten des Kunden

1.
Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.

2.
Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

3.
Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.

4.
Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Daten­sicherungen vorzunehmen.

 

§ 8 Gewährleistung

1.
Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) mit der Maßgabe, dass die Garantiehaftung des Providers im Sinne von § 536a BGB ausgeschlossen wird, soweit der Provider den Mangel nicht ausdrücklich verschwiegen hat oder ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.

2.
Der Kunde hat dem Provider jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls kann dies zur Beschränkung seiner Rechte/zum Rechtsverlust führen.

3.
Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

4.
Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen für fällige Beträge, haftet keine der Parteien für eine Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung, wenn diese durch folgende Umstände verursacht wird: Krieg, Feindseligkeit, Terrorismus, Aufruhr, Streik oder Sabotage, höhere Gewalt wie Pandemien, Epidemien, Feuer oder Überschwemmungen, Energiekrisen oder Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden, staatliche Beschränkungen oder Embargos oder andere Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der verpflichteten Partei liegen. Ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung gilt nicht als wesentliche Verletzung dieses Vertrages. Die betreffende Verpflichtung bleibt vollumfänglich fortbestehen und muss so bald wie möglich nach Beendigung der Umstände, die das Versäumnis oder die Verzögerung verursacht haben, erfüllt werden. Der anderen Vertragspartei bleibt vorbehalten, diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 15 Tagen zu kündigen, wenn die betreffende Vertragspartei länger als 60 Tage an der Erfüllung gehindert ist. Jede Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt abzumildern.

 

§ 9 Rechtsmängel; Freistellung

1.
Der Provider gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Provider wird dem Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.

2.
Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Providers abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Provider, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Provider von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.

 

§ 10 Vergütungs- und Zahlungs­bedingungen

1.
Der Kunde hat jährlich ein Entgelt an den Provider zu zahlen, dessen Höhe sich im Wesentlichen nach dem gewählten Paket sowie gewählten Speicherplatzvolumen bestimmt und aus der „Preisliste“ ersichtlich ist. Die Preisliste kann unter https://www.blackbit-hosting.io/de/preise eingesehen werden.

2.
Das jährlich zu zahlende Entgelt wird bei Änderungen in der Anzahl der Nutzer oder des Speicherplatzvolumens gemäß den Konditionen in der Anlage „Preisliste“ angepasst.

3.
Durch die Angabe von Zahlungskartendaten oder die Unterzeichnung eines SEPA-Lastschriftmandats ermächtigen Sie den Provider, Ihre Zahlungskarte zu belasten oder Ihr Konto automatisch in dem von Ihnen gewählten Abrechnungsrhythmus und in der von Ihnen gewählten Höhe auf der Grundlage des von Ihnen abonnierten Tarifs und Ihrer Nutzung der Dienste zu belasten. Sie ermächtigen den Provider außerdem, einen Dritten mit der Zahlungsabwicklung zu beauftragen und stimmen der Weitergabe Ihrer Zahlungsinformationen an diesen Dritten zu. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Zahlungsinformationen jederzeit korrekt und auf dem neuesten Stand sind und dass Ihr Kreditkartenlimit oder Ihr Konto, das mit Ihrer Zahlungskarte oder SEPA verknüpft ist, ausreichend verfügbar ist. Sollten die von Ihnen gemachten Angaben unzutreffend oder veraltet sein und eine Abbuchung daher verweigert werden, geraten Sie hierdurch in Verzug.

4.
Der Provider ist berechtigt, die „Preis­liste“ zu ändern. Sie werden 30 Tage vor dem nächsten Abrechnungszeitraum per E-Mail über jede Preisänderung informiert. Wenn Sie mit den aktualisierten Preisen nicht einverstanden sind, können Sie Ihr Abonnement zu Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums, ab dem die Preiserhöhung wirksam wird, außerordentlich kündigen.

 

§ 11 Kostenloser Testzeitraum

1.
Wenn Sie die hier vertragsgegenständlichen Dienste zum ersten Mal nutzen, können Sie sich für einen kostenlosen Testzeitraum anmelden. Für die Nutzung der Dienste während des kostenlosen Testzeitraums gelten unsere Geschäftsbedingungen einschließlich dieser Zusatzbedingungen. Die Nutzung während des Testzeitraums ist auf die interne Bewertung und das Testen der Dienste zu dem alleinigen Zweck beschränkt, festzustellen, ob die Dienste Ihren Anforderungen entsprechen und ob Sie die Dienste weiterhin nutzen möchten.

2.
Die Dauer des Testzeitraums beträgt 30 Tage. Die Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste ist in dieser Zeit – abweichend von § 10 – für Sie kostenlos.

3.
Die Dienste, die im Rahmen der kostenlosen Testphase zur Verfügung gestellt werden, können begrenzte Funktionen und Ressourcen haben, können auf Entwicklungs­umgebungen beschränkt sein und sollten nicht für Produktionszwecke verwendet werden.

4.
Der Provider behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob Sie für eine kostenlose Testphase geeignet sind. Der Provider kann Ihren Antrag auf eine kostenlose Testversion ablehnen, wenn der Verdacht besteht, dass Sie versuchen, zusätzliche Vorteile der kostenlosen Testversion zu erhalten.

5.
Der Provider wird Ihre Projekte löschen und den Service nach Ablauf der Testphase beenden, es sei denn, Sie wandeln Ihre Testphase in ein kostenpflichtiges Abonnement um.

6.
Sie sind berechtigt, den kostenlosen Testzeitraum jederzeit nach eigenem Ermessen beenden, indem Sie Ihr Projekt löschen. Der Provider behält sich außerdem das Recht vor, die kostenlose Testphase nach eigenem Ermessen jederzeit nach vorheriger Ankündigung innerhalb von drei Werktagen zu beenden, auszusetzen oder zu ändern. Ungeachtet des Abschnitts Haftung ist die Haftung des Providers für Schäden jeglicher Art, die während des kostenlosen Testzeitraums entstehen, vollständig ausgeschlossen, einschließlich jeglicher Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf Ihre Inhalte, soweit ein solcher Haftungsausschluss rechtlich zulässig ist

 

§ 12 Vertragslaufzeit und ­Beendigung

1.
Der Vertrag tritt am Tag des in § 1 ­genannten Zeitpunkts in Kraft. Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr zzgl. des in § 11 geregelten Testzeitraums geschlossen. Sofern keine der Parteien den Vertrag bis spätestens einen Monat vor Ablauf des vorgenannten Zeitraums kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Gleiches gilt für die darauffolgenden Jahre.

2.
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden.

3.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Textform (E-Mail).

4.
Der Provider wird dem Kunden auf dessen Kosten nach Beendigung des Vertrags angemessen bei der Rückübertragung oder Sicherung der Daten unterstützen.

5.
Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 15 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiderruflich löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Providers bestehen nicht.

 

Zusatzbedingungen: Hosting, Platform as a Service (PaaS) 

§ 1 Vertragsabschluss, Dauer und Beendigung

1.
Mit der Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (Grundbedingungen und Zusatzbedingungen) der Blackbit digital Commerce GmbH (im Folgenden: Blackbit) kommt noch kein Vertrag zwischen dem Kunden und Blackbit zustande. Die Zustimmung stellt ein Angebot an Blackbit zum Abschluss des nachfolgenden Vertrages dar.

Die Annahme erfolgt durch erfolgreiche Durchführung des Zahlungsvorganges des Kunden, Bestätigung des Vertragsschlusses in Textform durch uns oder Bereitstellung der nachfolgend aufgeführten Dienstleistung. Eine von uns automatisiert versandte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt, ist keine Annahme des Angebotes des Kunden auf Abschluss eines Vertrages.

2.
Der Kunde garantiert mit der Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er zum Abschluss dieser Vereinbarung befugt ist und der Abschluss des Abonnements im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt. Blackbit schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des europäischer Verbraucherschutzrechts.

3.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie diese Zusatzbedingungen regeln das vom Kunden abgeschlossene Abonnement über die Nutzung der zur Verfügung gestellten Software (nachfolgend: „Software“).

4.
Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr zzgl. des in § 10 geregelten Testzeitraums geschlossen. Sofern keine der Parteien den Vertrag bis spätestens einen Monat vor Ablauf des vorgenannten Zeitraums kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Gleiches gilt für die darauffolgenden Jahre. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Textform.

5.
Blackbit wird den Kunden auf dessen Kosten nach Beendigung des Vertrags angemessen bei der Rückübertragung oder Sicherung der Daten unterstützen.

6.
Blackbit wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 15 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiderruflich löschen, soweit die Speicherung der Daten nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung gegen Rechtsansprüche erforderlich ist.

 

§ 2 Vertragsdienstleistung

1.
Blackbit stellt Ihnen ein PaaS - ein Platform-as-a-Service – zur Verfügung, der Sie bei der Entwicklung, dem Einsatz, dem Hosting, der Überwachung und der Wartung Ihrer Anwendungen (Ihr(e) Projekt(e)“) unterstützt. Für die Dauer dieser Vereinbarung wird Blackbit Ihnen den Zugang und die Nutzung des Blackbit PaaS-Dienstes (die „Dienste“) ermöglichen, dessen Umfang sich im Einzelnen aus der nachstehenden Vereinbarung sowie der Dokumentation zum jeweiligen Dienst ergibt. Die Dokumentation kann unter https://www.blackbit-hosting.io/de/dokumentation eingesehen werden.

2.
Organisationsebene, Serviceangebot und verfügbare Kapazität, Speicherplatz, Ressourcen, Add-Ons und Container sind in der Dokumentation beschrieben. Wie in der Dokumentation näher erläutert, können einige Dienste und Add- Ons mit bestimmten Nutzungsbeschränkungen verbunden sein. Abhängig von der von Ihnen gewählten und genutzten Organisationsstufe, Dienstleistung oder Erweiterung, kann eine darüber hinaus gehende Nutzung von Blackbit untersagt werden oder in Rechnung gestellt werden.

3.
Blackbit ist berechtigt, für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer zu beauftragen.

 

§ 3 Registrierung, Verwaltung

1.
Bei der Erstellung eines Kontos („Konto“) bei Blackbit und solange Sie unsere Dienste nutzen, müssen Sie Informationen angeben, die jederzeit korrekt, vollständig und aktuell sind. Sie haben keine falschen oder irreführenden Angaben zu Ihrer Person machen und auf Anfrage von Blackbit alle zusätzlichen Informationen zur Verfügung stellen, die von Blackbit benötigt werden, um Ihre Identität als Kunde zu überprüfen.

2.
Änderungen an Ihren Projekten, Ressourcen oder Benutzern können zusätzliche Kosten verursachen. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass jede von Ihnen oder einem Nutzer mit entsprechender Berechtigungsstufe vorgenommene Änderung zu zusätzlichen Kosten und Gebühren führen kann, die von Blackbit in Rechnung gestellt werden.

3.
Sie sind dafür verantwortlich, die Zugriffsrechte Ihrer Nutzer zu verwalten und sicherzustellen, dass diese Zugriffsrechte jederzeit auf dem neuesten Stand sind. Sie stellen sicher, dass die Anmelde- und sonstigen Zugangsdaten der Nutzer vertraulich behandelt werden, individuell sind und nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden. Sie und Ihre Nutzer müssen die Nutzungsbedingungen und die geltenden Gesetze einhalten. Sie sind gegenüber Blackbit verantwortlich und haftbar für die Handlungen und Unterlassungen Ihrer Nutzer und sind für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch jeden Nutzer verantwortlich. Sie werden uns unverzüglich benachrichtigen und den Zugang der betreffenden Person zu den Diensten sperren, wenn Sie von einer Verletzung dieser Vereinbarung durch einen Nutzer oder einem möglichen Missbrauch der Zugangsdaten eines Nutzers Kenntnis erlangen.

 

§ 4 Inhalte, Verantwortung für Inhalte

1.
Die Dienste bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Projekte und alle Informationen und Inhalte in Bezug auf oder in Verbindung mit Ihren Projekten zu entwickeln, zu testen, zu skalieren und zu hosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zugehörige Datendateien, geschriebenen Text, Software- oder Programmquellcode, Bilder, Musik, Audio- oder Videodateien oder andere Bilder oder Materialien (einzeln und alle zusammen Ihre „Inhalte“).

2.
Für die Verwendung und Übermittlung aller Inhalte durch Sie und Ihre Nutzer tragen sie die alleinige Verantwortung. Bevor Sie Inhalte, die geistigen Eigentumsrechten unterliegen, wie z. B. Marken, Urheberrechte oder Patente, in die Dienste einstellen, hochladen, freigeben, speichern, ausführen, bereitstellen oder anderweitig übermitteln, müssen Sie sicherstellen, dass Sie für diese Inhalte eine gültige Lizenz für die beabsichtigte Nutzung besitzen. Sie sind allein für die Einhaltung der Lizenzvereinbarungen für die Software und Programme verantwortlich, die in Ihren Inhalten enthalten sind.

3.
Wenn Ihre Projekte, die Sie entwickelt haben oder die auf den Diensten gehostet werden, es Dritten ermöglichen, Inhalte zu veröffentlichen, zu übertragen oder zu hosten (z. B., aber nicht beschränkt auf die Nutzer Ihrer Anwendung oder Website, die auf Blackbit gehostet wird), erkennen Sie an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie allein dafür verantwortlich sind, solche Inhalte auf mögliche Verstöße gegen diese Vereinbarung oder auf mögliche Verstöße gegen geltende Gesetze oder Vorschriften, einschließlich Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten, zu überprüfen und solche Inhalte gegebenenfalls unverzüglich zu entfernen.

4.
Sie sichern zu und gewährleisten, dass Ihre Inhalte nicht gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen, nicht die Rechte Dritter verletzen oder missbrauchen und nicht gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen, einschließlich Gesetze oder Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Sie haben Blackbit und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Verkäufer, Agenten oder Partner auf eigene Kosten zu verteidigen, freizustellen und schadlos halten gegen alle Ansprüche, Vergleichsverfahren, Ausgaben, Schäden oder Klagen (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten), die aus Ihren Inhalten resultieren, einschließlich der missbräuchlichen Nutzung von Lizenzen, Tools oder Diensten Dritter, die in Verbindung mit Ihren Inhalten oder den Diensten verwendet ­werden.

5.
Sie verpflichten sich, Inhalte, die gegen diese Vereinbarung verstoßen, auf erste Aufforderung von Blackbit oder bei Bekanntwerden eines solchen Verstoßes unverzüglich zu entfernen. Blackbit ist nicht in der Lage und/oder verpflichtet, direkt in Ihre Inhalte einzugreifen. Eine Entfernung entsprechender Inhalte obliegt allein Ihnen.

6.
Anwendbares Recht kann verlangen, dass Sie bei Veröffentlichung von Inhalten Ihren Namen, Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse u.a. mitveröffentlichen. Soweit diese Anforderungen auf Sie zutreffen, verpflichten Sie sich, die geltenden Gesetze einzuhalten und alle erforderlichen Informationen zusammen mit Ihren Inhalten zu veröffentlichen.

 

§ 5 Betriebszeit, Wartung und Anpassungen der Dienste

1.
Blackbit wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Betriebszeit der Hosting-Infrastruktur Ihrer Projekte in der Produktionsumgebung 99 % monatlich erreicht oder übersteigt. Die vorgenannte Verpflichtung zur bestmöglichen Betriebszeit gilt nicht für Entwicklungs- und Test­umgebungen und schließt alle Unterbrechungen zu Wartungszwecken und Vorfälle aus, die durch Ihre Projekte verursacht werden und/oder durch den Ausfall der von Ihnen bereitgestellten TLS-Zertifikate verursacht werden.

2.
Soweit nicht anders schriftlich zwischen Ihnen und Blackbit vereinbart, beinhalten die Leistungen keine spezifischen Supportverpflichtungen. Blackbit wird sich jedoch in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, Ihnen über einen Online-Service-Desk Supportleistungen zur Verfügung zu stellen.

3.
Blackbit behält sich das Recht vor, die Dienste ganz oder teilweise zu unterbrechen, um einen technischen Eingriff vorzunehmen, der den ordnungsgemäßen Betrieb der Dienste sowie die Sicherheit und Stabilität der hinter den Diensten stehenden Infrastruktur gewährleistet. Blackbit wird sich in wirtschaftlich angemessener Weise bemühen, das Auftreten und die Dauer der Unterbrechung zu begrenzen und wird Sie, soweit möglich, in angemessener Weise über Eingriffe von Blackbit vorher informieren.

4.
Blackbit behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Teile und/oder Funktionen des Dienstes vorübergehend oder dauerhaft zu ändern, hinzuzufügen oder zu entfernen, ohne Ihnen oder Dritten gegenüber zu haften. Außer in Fällen, in denen eine dringende Änderung aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, wird Blackbit Sie vor jeder wesentlichen Änderung, die sich nachteilig auswirkt, durch einen auffälligen Hinweis innerhalb der Dienste und/oder durch Zusendung einer E-Mail an die im Rahmen der Anmeldung angegebene bzw. ggf. später aktualisierte E-Mail-Adresse benachrichtigen. Sollten Sie mit der Änderung nicht einverstanden sein, können Sie Ihr Abonnement außerordentlich auf den Zeitpunkt des Eintritts der Änderung kündigen. Wenn Sie die Dienste nach einer Änderung weiterhin nutzen, gilt dies als Zustimmung zu diesen Änderungen. Neue Funktionen und Dienste unterliegen ebenfalls dieser Vereinbarung

 

§ 6 Beta-Funktion

1.
Blackbit wird Ihnen gelegentlich anbieten, bestimmte Beta- oder Pre-Release-Funktionen, die sich noch in der Testphase befinden und nicht allgemein verfügbar sind (jeweils eine „Beta-Funktion“), nach Ihrer Wahl auszuprobieren. Beta-Funktionen dienen zu Evaluierungszwecken und sind nicht für den produktiven Einsatz vorgesehen. Beta-Funktionen sind nicht mit einer Betriebszeitverpflichtung oder einer Supportverpflichtung verbunden. Die Nutzung solcher Beta-Funktionen ist für Sie freiwillig. Beta-Funktionen können nach unserem alleinigen Ermessen aus beliebigen Gründen und ohne jegliche Haftung von Blackbit Ihnen gegenüber geändert, entfernt oder eingestellt werden oder allen unseren Kunden für die produktive Nutzung allgemein zur Verfügung gestellt werden (einschließlich gegen eine Gebühr). Alle Beta-Funktionen werden „wie besehen“ zur Verfügung gestellt, ohne jegliche Gewährleistung oder Zusicherung. Ungeachtet des Abschnitts „Haftung“ ist die Haftung von Blackbit für jegliche Schäden, die aus oder in Verbindung mit einer Beta-Funktion entstehen, vollständig ausgeschlossen, einschließlich jeglicher Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf Ihre Inhalte, soweit ein Haftungsausschluss nach geltendem Recht vereinbart werden kann. Sie übernehmen alle Risiken, die mit Ihrer Nutzung eines Beta-Features verbunden sind.

 

§ 7 Account-Sperrungen

1.
Blackbit ist berechtigt, Ihren Zugang zu Ihrem Account und/oder Ihr(e) Projekt(e) unverzüglich zu sperren, wenn Sie oder Ihr(e) Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen; wenn Ihr Account überfällige Rechnungen aufweist und/oder Ihre Zahlungsinformationen abgelaufen sind und aktualisiert werden müssen, um weitere Zahlungen zu ermöglichen; und/oder wenn dies notwendig ist, um Schäden für Blackbit, die Kunden von Blackbit, die Dienste oder die zugrunde liegende Infrastruktur zu verhindern.

2.
Gesperrte Accounts können in ihrer Funktionalität eingeschränkt oder vollständig unbenutzbar gemacht werden, was insbesondere die Möglichkeit betrifft, Konfigurationsänderungen vorzunehmen. Ebenso können gesperrte Projekte in ihrer Funktionalität eingeschränkt oder vollständig unbenutzbar gemacht werden.

3.
Eine solche Sperrung wird aufgehoben, wenn die Umstände, die zu dieser geführt haben, behoben sind. Die Sperrung entbindet nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung.

4.
Das vorstehende Recht zur Sperrung des Accounts beschränkt das Recht von Blackbit nicht, Ihr Projekt oder Ihren Account sofort und dauerhaft zu löschen und diesen Vertrag zu kündigen, wenn Sie wesentlich gegen die Vertragsbestimmungen oder geltendes Recht verstoßen oder wenn Sie die Umstände, die zu der Sperrung geführt haben, nicht binnen angemessener Frist beseitigen.

 

§ 8 Leistungen Dritter

1.
Blackbit kann Ihnen Zugang zu Tools und Links von Drittanbietern verschaffen, die zu Websites von Drittanbietern führen. Blackbit ist nicht dafür verantwortlich, den Inhalt oder die Richtigkeit solcher Tools und Websites Dritter zu prüfen oder zu bewerten und übernimmt keine Garantie, Haftung oder Verantwortung für Materialien oder Websites Dritter oder für andere Materialien, Produkte oder Dienstleistungen Dritter. Ein solcher Zugriff auf Links oder Tools Dritter erfolgt „wie besehen“ und „wie verfügbar“, ohne jegliche Garantien, Zusicherungen oder Bedingungen und ohne jegliche Billigung. Blackbit übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Nutzung von Waren, Dienstleistungen, Ressourcen, Inhalten oder anderen Transaktionen in Verbindung mit Tools oder Websites Dritter im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung von optionalen Tools Dritter entstehen. Diese Nutzungsbedingungen gelten nicht für Links, Tools oder Integrationen von Dritten, und Sie sollten die für solche Links, Tools oder Integrationen geltenden Nutzungsbedingungen konsultieren.

2.
Die Dienste können Funktionen zur Integration oder Interoperabilität mit Diensten, Tools oder Komponenten Dritter enthalten. Blackbit kann jedoch nicht für die ständige Verfügbarkeit solcher Funktionen garantieren und kann die Bereitstellung dieser Funktionen einstellen, ohne dass Sie Anspruch auf eine Erstattung, Gutschrift oder sonstige Entschädigung haben, wenn der Anbieter einer Dienstleistung, eines Tools oder einer Komponente eines Dritten seine Dienstleistung, sein Tool oder seine Komponente nicht mehr in einer für Blackbit akzeptablen Weise für die Interoperabilität mit den Leistungen zur Verfügung stellt oder die Bedingungen der Dienstleistungen des Dritten in einer Weise ändert, die es Blackbit nicht mehr erlaubt, die besagte Integrations- oder Interoperabilitätsfunktion bereitzustellen. Wenn Sie oder ein Nutzer einer Integration durch mit Diensten Dritter zustimmen, gilt dies als Zustimmung zur Weitergabe von Daten an den Partner für diese Integration.

 

§ 9 Entgelt, Zahlungsbestimmungen, SEPA-Lastschriftmandat

1.
Für die Leistungen von Blackbit wird ein monatliches Entgelt zur Zahlung fällig, dessen Höhe sich anhand der abonnierten Dienste bestimmt und aus der „Preisliste“ ersichtlich ist. Die Preisliste kann unter https://www.blackbit-hosting.io/de/preise eingesehen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig.

2.
Das monatlich zu zahlende Entgelt wird bei Änderungen in der Anzahl der Nutzer oder sonstigen Anpassungen gemäß den Konditionen in der „Preisliste“ angepasst.

3.
Durch die Angabe von Zahlungskartendaten oder die Unterzeichnung eines SEPA-Lastschriftmandats ermächtigen Sie Blackbit, Ihre Zahlungskarte zu belasten oder Ihr Konto automatisch in dem von Ihnen gewählten Abrechnungsrhythmus und in der von Ihnen gewählten Höhe auf der Grundlage des von Ihnen abonnierten Tarifs und Ihrer Nutzung der Dienste zu belasten. Sie ermächtigen Blackbit außerdem, einen Dritten mit der Zahlungsabwicklung zu beauftragen und stimmen der Weitergabe Ihrer Zahlungsinformationen an diesen Dritten zu. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Zahlungsinformationen jederzeit korrekt und auf dem neuesten Stand sind und dass Ihr Kreditkartenlimit oder Ihr Konto, das mit Ihrer Zahlungskarte oder SEPA verknüpft ist, ausreichend verfügbar ist. Sollten die von Ihnen gemachten Angaben unzutreffend oder veraltet sein und eine Abbuchung daher verweigert werden, geraten Sie hierdurch in Verzug.

4.
Blackbit ist berechtigt, die Preisliste zu ändern. Sie werden 30 Tage vor dem nächsten Abrechnungszeitraum per E-Mail über jede Preisänderung informiert. Wenn Sie mit den aktualisierten Preisen nicht einverstanden sind, können Sie Ihr Abonnement zu Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums, ab dem die Preiserhöhung wirksam wird, außerordentlich kündigen.

 

§ 10 kostenloser Testzeitraum

1.
Wenn Sie die hier vertragsgegenständlichen Dienste zum ersten Mal nutzen, können Sie sich für einen kostenlosen Testzeitraum anmelden. Für die Nutzung der Dienste während des kostenlosen Testzeitraums gelten unsere Geschäftsbedingungen einschließlich dieser Zusatzbedingungen. Die Nutzung während des Testzeitraums ist auf die interne Bewertung und das Testen der Dienste zu dem alleinigen Zweck beschränkt, festzustellen, ob die Dienste Ihren Anforderungen entsprechen und ob Sie die Dienste weiterhin nutzen möchten.

2.
Die Dauer des Testzeitraums beträgt 30 Tage. Die Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste ist in dieser Zeit – abweichend von § 9 – für Sie kostenlos.

3.
Die Dienste, die im Rahmen der kostenlosen Testphase zur Verfügung gestellt werden, können begrenzte Funktionen und Ressourcen haben, können auf Entwicklungsumgebungen beschränkt sein und sollten nicht für Produktionszwecke verwendet werden.

4.
Blackbit behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob Sie für eine kostenlose Testphase geeignet sind. Blackbit kann Ihren Antrag auf eine kostenlose Testversion ablehnen, wenn der Verdacht besteht, dass Sie versuchen, zusätzliche Vorteile der kostenlosen Testversion zu erhalten.

5.
Blackbit wird Ihre Projekte löschen und den Service nach Ablauf der Testphase beenden, es sei denn, Sie wandeln Ihre Testphase in ein kostenpflichtiges Abonnement um.

6.
Sie sind berechtigt, den kostenlosen Testzeitraum jederzeit nach eigenem Ermessen beenden, indem Sie Ihr Projekt löschen. Blackbit behält sich außerdem das Recht vor, die kostenlose Testphase nach eigenem Ermessen jederzeit nach vorheriger Ankündigung innerhalb von drei Werktagen zu beenden, auszusetzen oder zu ändern. Ungeachtet des Abschnitts Haftung ist die Haftung von Blackbit für Schäden jeglicher Art, die während des kostenlosen Testzeitraums entstehen, vollständig ausgeschlossen, einschließlich jeglicher Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf Ihre Inhalte, soweit ein solcher Haftungsausschluss rechtlich zulässig ist.

 

§ 11 Geistiges Eigentum

1.
Blackbit und ggf. seine Lizenzgeber sind und bleiben die alleinigen und ausschließlichen Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an den Dienstleistungen. Unbeschadet des Vorstehenden und vorbehaltlich dieser Vereinbarung gewährt Blackbit Ihnen hiermit ein zeitlich begrenztes, weltweites, nicht übertragbares, nicht abtretbares, nicht unterlizenzierbares und nicht ausschließliches Recht, die Ihnen von Blackbit zur Verfügung gestellten Dienste in der durch diese Vereinbarung erlaubten Weise und vorbehaltlich der Nutzungsbeschränkungen, wie sie in den Nutzungsbedingungen und der Dokumentation näher beschrieben sind, zu nutzen. Blackbit behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung oder per Gesetz gewährt werden.

2.
Sie dürfen die Dienste nicht kopieren, neu veröffentlichen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode oder die zugrundeliegenden Ideen oder Algorithmen der Dienste herauszufinden. Sie dürfen die Dienste nicht modifizieren, übersetzen oder davon abgeleitete Werke erstellen, noch dürfen Sie dies den Nutzern oder anderen Personen, die Sie kontrollieren, erlauben. Sie dürfen die Dienste nicht vermieten, verleasen, vertreiben, verkaufen, abtreten oder anderweitig geistige Eigentumsrechte an den Diensten übertragen; Sie dürfen die Dienste anderweitig zugunsten Dritter nutzen; Marken- oder Eigentumshinweise von den Diensten entfernen; oder eine Bewertung der Dienste ohne vorherige schriftliche Zustimmung und nur im Umfang einer solchen Zustimmung vornehmen.

3.
Sie sind und bleiben der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte und Ansprüche an den Inhalten. Unbeschadet des Vorstehenden gewähren Sie Blackbit durch die Nutzung der Dienste eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zum Hosten, Vervielfältigen, Verbreiten, Verwenden, öffentlichen Aufführen, öffentlichen Darstellen und digitalen Aufführen der Inhalte, soweit dies für die Bereitstellung der Dienste erforderlich ist und keine erheblichen berechtigten Interessen Ihrerseits entgegenstehen.

4.
Bei bestimmten Softwareelementen, die über die Dienste zur Verfügung gestellt werden, kann es sich um Open Source Software handeln. Solche Open Source Software unterliegt den Bestimmungen dieses Vertrages im Hinblick auf deren Lizenzierung nicht, soweit für die Endbenutzerlizenzen der einzelnen Elemente der Open Source Software gesonderte Bedingungen bestehen. Solche gesonderte Endbenutzerlizenzen werden der jeweiligen Open Source Software beigefügt. 

 

§ 12 Schutz der Dienste und Inhalte

1.
Blackbit wird angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität des Dienstes und der zugrunde liegenden Infrastruktur treffen.

2.
Unbeschadet des Abs. 1 sind Sie ebenfalls für Sicherheit der Dienste verantwortlich und verpflichtet jedwede Handlungen zu unterlassen, die diese Sicherheit gefährden könnten.

3.
Sie sind allein verantwortlich für die Sicherheit aller Projekte, die Sie im Rahmen der Nutzung der Software einsetzen, sowohl in Entwicklungs- als auch in Produktionsumgebungen. Sie sind dafür verantwortlich, regelmäßig Backups für Ihre Produktionsumgebung zu erstellen, insbesondere bevor Sie eine andere Umgebung in diese einbinden oder jedes Mal, wenn Sie die Ressourcenzuweisungen (CPU, RAM, Speicher) Ihrer Produktionsumgebung ändern.

4.
Blackbit kann Sie auf Sicherheitslücken hinweisen, die sich auf Elemente beziehen, die in Ihrem Kontroll- und Verantwortungsbereich liegen, ist jedoch nicht verpflichtet, Sie auf Sicherheitslücken hinzuweisen oder diese zu überprüfen. Sie müssen gemeldete Sicherheitslücken so schnell wie möglich schließen. Die Nichtbehebung gemeldeter Sicherheitslücken kann nach alleinigem Ermessen von Blackbit zur sofortigen Sperrung Ihrer Projekte und Dienste führen. Blackbit trägt keine Verantwortung für solche Sicherheitslücken, unabhängig davon, ob diese von Blackbit identifiziert und gemeldet wurden oder nicht. Sie bleiben allein verantwortlich für das Einspielen von Sicherheits-Patches und haften allein für die Folgen, die sich aus dem Versäumnis ergeben, die erforderlichen Sicherheits-Patches einzuspielen.

 

§ 13 Gewährleistung, höhere Gewalt

1.
Blackbit übernimmt, soweit nicht ein anderes ausdrücklich geregelt ist, keine Garantien für die angebotenen ­Leistungen. Soweit nicht ein anderes geregelt ist, eine Garantie hierfür übernommen oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde, übernimmt Blackbit zudem keine Gewährleistung für etwaige Mängel der Leistung.

2.
Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen für fällige Beträge, haftet keine der Parteien für eine Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung, wenn diese durch folgende Umstände verursacht wird: Krieg, Feindseligkeit, Terrorismus, Aufruhr, Streik oder Sabotage, höhere Gewalt wie Pandemien, Epidemien, Feuer oder Überschwemmungen, Energiekrisen oder Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden, staatliche Beschränkungen oder Embargos oder andere Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der verpflichteten Partei liegen. Ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung gilt nicht als wesentliche Verletzung dieses Vertrages. Die betreffende Verpflichtung bleibt vollumfänglich fortbestehen und muss so bald wie möglich nach Beendigung der Umstände, die das Versäumnis oder die Verzögerung verursacht haben, erfüllt werden. Der anderen Vertragspartei bleibt vorbehalten, diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 15 Tagen zu kündigen, wenn die betreffende Vertragspartei länger als 60 Tage an der Erfüllung gehindert ist. Jede Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt abzumildern.

 

§ 14 Sonstiges

1.
Ihre Mitteilungen an Blackbit im Rahmen dieses Vertrages müssen per E-Mail über das Blackbit-Supportportal erfolgen. Soweit Mitteilungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Vorschriften der Schriftform bedürfen, sind diese vorab in der vorgenannten Weise zu übermitteln. Blackbit wird sämtliche Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages per E-Mail oder durch Mitteilung im jeweiligen Dienst zugänglich machen, soweit aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen nicht ein anderes erforderlich ist.

2.
Sie sind nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von Blackbit, Rechte aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen. Blackbit ist berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise an ein mit Blackbit verbundenes Unternehmen abzutreten. Im Falle einer Fusion, einer Umstrukturierung, eines Verkaufs des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens von Blackbit, gehen die Rechte und Pflichten von Blackbit aus diesem Vertrag auf den neuen Rechtsträger über.